SACHVERSTÄNDIGER / GUTACHTER

Wo Technik über Jahrzehnte funktionieren soll, zählt am Ende nicht die Meinung, sondern der Befund. Als Sachverständiger für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik begleite ich Sie dort, wo eine fundierte, nachvollziehbare Einschätzung gefragt ist – ob im Streitfall, bei der Abnahme einer Anlage oder zur Klärung offener Fragen vor einer Investition.

Plumbing Inspection

ö.b.u.v. Sachverständiger Jürgen Keller

Zertifikate

Academy Verified
Academy Verified
Academy Verified

Tätigkeitsbereiche

  • Erstellung von Privatgutachten zu Heizungs-, Sanitär- und Klimaanlagen
  • Beurteilung von Schäden, Mängeln und Ausführungsfehlern
  • Begleitung bei Abnahmen im Neubau und im Bestand
  • Unterstützung bei Streitfällen zwischen Auftraggebern und ausführenden Betrieben
  • Beratung im Vorfeld von Bau- und Sanierungsvorhaben

Grundlage meiner Arbeit

Jede Einschätzung stützt sich auf langjährige praktische Erfahrung im Handwerk ebenso wie auf fundiertes technisches Wissen. Ein Gutachten ist nur dann etwas wert, wenn es nachvollziehbar bleibt – für Gerichte ebenso wie für Laien. Genau darauf lege ich Wert: klare Befunde, verständlich dargestellt, unabhängig von den Interessen einer der beteiligten Parteien.

Warum einen Sachverständigen beauftragen?

Mit Sachverstand beurteilen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Ihre fachliche Einschätzung schafft Klarheit in strittigen und komplexen Sachverhalten – fundiert, unabhängig und rechtssicher.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein staatlich anerkanntes Qualitätssiegel. Sie wird nur nach eingehender Prüfung der fachlichen Qualifikation, der praktischen Erfahrung und der persönlichen Eignung durch die zuständige Stelle (z. B. IHK oder Handwerkskammer) verliehen und regelmäßig überwacht.

Damit bietet ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger besondere Gewähr für:

Fachkompetenz – nachgewiesen durch ein anerkanntes Prüfungsverfahren
Unabhängigkeit und Neutralität – das Gutachten dient ausschließlich der sachlichen Wahrheitsfindung, unabhängig von den Interessen der Auftraggeber
Objektivität – zur unparteiischen, weisungsfreien Begutachtung öffentlich verpflichtet
Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit – durch den geleisteten Eid rechtlich bindend zugesichert
Qualität und Nachprüfbarkeit – Gutachten müssen nachvollziehbar, methodisch fundiert und in sich schlüssig sein

Diese Kriterien machen Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu einer verlässlichen Entscheidungsgrundlage – etwa vor Gericht, gegenüber Behörden, Versicherungen oder Vertragspartnern.

gerichtliche Gutachten – private Gutachten

Ob im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder auf eigenen Wunsch – als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich fundierte, unabhängige und rechtssichere Gutachten. Gerichtliche Gutachten dienen als Entscheidungsgrundlage in Rechtsstreitigkeiten, private Gutachten klären Sachverhalte außergerichtlich – etwa vor einem Immobilienkauf, bei Mängeln oder zur Streitvermeidung. Beide folgen denselben hohen Qualitätsstandards: nachvollziehbar, methodisch fundiert und ausschließlich der sachlichen Wahrheitsfindung verpflichtet.

Wer benötigt ein gerichtliches Gutachten?

Ein gerichtliches Gutachten kommt zum Einsatz, wenn ein Gericht im Rahmen eines Rechtsstreits auf sachverständigen Rat angewiesen ist, um eine fachlich fundierte Entscheidung treffen zu können. Beauftragt werden kann ich dabei sowohl vom Gericht selbst als gerichtlich bestellter Gutachter, als auch von einer der Verfahrensparteien als Privatgutachter zur Untermauerung des eigenen Vortrags.

Typische Anlässe sind unter anderem:

Streitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerksbetrieben – etwa bei Mängelrügen zu Heizungs-, Lüftungs-, Klima- oder Sanitäranlagen
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche im Rahmen von Bau- und Werkverträgen
Versicherungsrechtliche Auseinandersetzungen, wenn die Ursache oder Höhe eines Schadens strittig ist
Mietrechtliche Streitfälle, etwa bei Fragen zur ordnungsgemäßen Funktion oder Wartung technischer Anlagen
Beweissicherungsverfahren, um den Zustand einer Anlage vor drohendem Rechtsstreit fachlich zu dokumentieren

Was beinhaltet ein gerichtliches Gutachten?

Ein gerichtliches Gutachten beantwortet die vom Gericht gestellte Beweisfrage nachvollziehbar, methodisch fundiert und in sich schlüssig. Es umfasst in der Regel:

Sachverhaltsdarstellung– Zusammenfassung des Auftrags und der Ausgangssituation

Befundaufnahme – Ergebnisse der Ortsbegehung, Prüfung und Dokumentation (z. B. Fotos, Messwerte)
Fachliche Bewertung – Einordnung der Befunde anhand anerkannter Regeln der Technik und einschlägiger Normen
Beantwortung der Beweisfrage – klare, begründete Stellungnahme zu den vom Gericht gestellten Fragen
Zusammenfassung und Ergebnis – nachvollziehbares Fazit als Entscheidungsgrundlage für das Gericht

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich mein Gutachten dabei stets unabhängig und weisungsfrei – ausschließlich der sachlichen Wahrheitsfindung verpflichtet.

Wer benötigt ein privates Gutachten?

Ein privates Gutachten wird direkt von Ihnen als Auftraggeber in Auftrag gegeben – unabhängig von einem laufenden Gerichtsverfahren. Es dient dazu, einen Sachverhalt fachlich fundiert zu klären, Ihre Position zu stärken oder eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen zu schaffen.
Typische Anlässe sind unter anderem:
Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Zustandsbewertung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- oder Sanitäranlagen vor Vertragsabschluss
Mängel an Handwerksleistungen – fachliche Klärung vor einer möglichen Reklamation oder Auseinandersetzung mit dem Auftragnehmer
Streitvermeidung – frühzeitige, außergerichtliche Klärung strittiger Fragen zwischen den Parteien
Versicherungsfälle – eigenständige Einschätzung von Schadensursache oder -umfang
Modernisierungs- und Sanierungsentscheidungen – fundierte Grundlage für Investitionsentscheidungen
Beweissicherung – Dokumentation des Ist-Zustands einer Anlage, etwa vor Umbauten oder bei drohenden Streitigkeiten

Was beinhaltet ein privates Gutachten?

Ein privates Gutachten beantwortet die von Ihnen gestellte Fragestellung ebenso nachvollziehbar, methodisch fundiert und in sich schlüssig wie ein gerichtliches Gutachten.

Es umfasst in der Regel:
Sachverhaltsdarstellung – Zusammenfassung des Auftrags und der Ausgangssituation
Befundaufnahme – Ergebnisse der Ortsbegehung, Prüfung und Dokumentation (z. B. Fotos, Messwerte)
Fachliche Bewertung – Einordnung der Befunde anhand anerkannter Regeln der Technik und einschlägiger Normen
Beantwortung der Fragestellung – klare, begründete Stellungnahme zu Ihrem konkreten Anliegen
Zusammenfassung und Ergebnis – nachvollziehbares Fazit als Entscheidungsgrundlage für Sie

Auch bei privaten Gutachten erstelle ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger meine Einschätzung stets unabhängig und weisungsfrei – ausschließlich der sachlichen Wahrheitsfindung verpflichtet. Ein privates Gutachten kann bei Bedarf auch als Grundlage für ein späteres gerichtliches Verfahren dienen.

Sie haben ein Anliegen und
brauchen den Rat eines Sachverständigen?

Dann schreiben Sie mir am besten eine E-Mail mit dem Sachverhalt.
Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.